Auf eine gute SAISON 2018 " auch dieses Jahr berichte ich euch....was so auf der Insel passiert und los ist....Teilweise LIVE vor ORT und aus bekannten Medienquellen Lg. BUKKI

Sonntag, 12. November 2017

"Bierkönig"-Mord bleibt auch nach 20 Jahren ein Rätsel....Jetzt Verjährung ?

BIERKÖNIG MORD VERJÄHRT NACH 20 JAHREN ?

Es war der Morgen des 12. November 1997. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht vom Mord an Wirt Manfred Meisel, der an der Playa de Palma den Mega-Biergarten "Bierkönig" betrieben hatte. Auf der Insel und durch halb Europa.
Gemeinsam mit seiner Mitarbeiterin Claudia Leisten war Meisel auf seiner Finca bei S'Aranjassa regelrecht hingerichtet worden. Es muss sich nach Mafia-Manier abgespielt haben. Die beiden Opfer lagen im Büro-Trakt neben dem Wohnhaus Kopf an Kopf und waren mit jeweils zwei Schüssen in den Hinterkopf ermordet worden. Abgegeben durch ein Kissen. Sterben musste in der Nacht vom 11. auf den 12. November 1997 auch Meisels achtjähriger Sohn Patrick. Er fand seinen Tod im elterlichen Schlafzimmer, auf das Kind waren ersten Ermittlungen zufolge zwei Schüsse abgegeben worden. Aus nächster Nähe in die Schläfe.
Claudia Leisten war Meisels Tierpflegerin, kümmerte sich um die wertvolle Papageienzucht des Unternehmers, der 49 Jahre alt wurde. Die 30-jährige Claudia teilte sich die Verantwortung für die Vögel mit Ilse K., die am Morgen des 12. November ihre Schicht antreten wollte und den toten "Bierkönig"-Wirt sowie die Kollegin fand. Ilse K. arbeitete später viele Jahre als Kellnerin an der Playa de Palma und lebt immer noch dort. Zu den Geschehnissen von 1997 möchte sie heute nichts mehr sagen.
In den Tagen, Wochen und Monaten nach der Schreckenstat wurde viel spekuliert über Täter und Motiv. Es kam auch schnell die Theorie auf, dass Claudia Leisten möglicherweise "aus Versehen" sterben musste, weil sie mit Meisels Lebensgefährtin Daiana Ritter, der Mutter des kleinen Patrick, verwechselt worden war. Ritter (damals 31) befand sich in der Nacht nicht in der Finca. Sie war nicht auf Mallorca, sondern in Deutschland wegen medizinischer Untersuchungen. Sie war damals schwanger und brachte im April 1998 Florian zur Welt, den zweiten Sohn von "Bierkönig" Manfred Meisel. Als Daiana noch am 12. November wieder nach Palma kam, entwickelte sich fast ein Spießrutenlauf. Dutzende Fotografen wollten Bilder von ihr, die Polizei schirmte die junge Frau in der folgenden Zeit hermetisch ab.
Aus heutiger Sicht lässt sich sagen: Alles ist möglich, aber alles auch nur Spekulation. Vielleicht wissen Ermittler mehr, der Öffentlichkeit wurde nie etwas mitgeteilt. Auch die Frage, aus welchem Personenkreis die Täter stammen könnten und wie sie auf die Finca kamen, bleibt bis heute unbeantwortet.
Im Laufe der Ermittlungen, an denen zeitweise auch Beamte der Kripo Frankfurt beteiligt waren, wurden viele Menschen vernommen. Immer mal wieder sickerte irgendwie durch, dass sich der Fall vor der Aufklärung befinde. So wurde zum Beispiel im Jahr 2007 Sven Massinger festgenommen, der zur Tatzeit Geschäftsführer des "Bierkönigs" war. Mancher hielt den Fall nun für gelöst, aber Massinger kam wieder auf freien Fuß und es wurde weiter ermittelt.
Selbst wenn der oder die Täter eines Tages auf Mallorca gefasst werden sollten, würden sie wohl straffrei bleiben. Es sei denn, sie kämen vor ein deutsches Gericht. Problem: "Spanien liefert nicht aus, wenn die Tat hierzulande bereits verjährt ist", so von Rotenhan. Das heißt: Die Verhaftung müsste in Deutschland oder einem anderen Land erfolgen, in dem für den Mord keine Verjährungsfrist greift.
Die letzte Hoffnung auf eine gerechte Strafe für die Täter hält auch die Aussage der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt aufrecht. Oberstaatsanwältin Nadja Niesen erklärte auf MM-Anfrage: "In dem vorliegenden Ermittlungsverfahren gibt es derzeit keinen dringenden Tatverdacht gegen eine bestimmte Person. Soweit sich bislang Verdachtsmomente gegen bestimmte Personen ergeben hatten, haben sich diese nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit verdichten lassen." Niesen betont aber auch:"Das Verfahren ist jedoch noch nicht weggelegt - da Mord in Deutschland nicht verjährt - sodass es theoretisch immer noch sein kann, dass ein Täter ermittelt und für die Taten verurteilt wird."
Konkret bedeutet das: "Sollte ein mutmaßlicher Täter im Ausland festgenommen werden, kann seitens der deutschen Behörden die Auslieferung beantragt werden." Inwieweit dieser Antrag von Erfolg gekrönt sein würde, vermag Niesen nicht zu sagen.
(text MM/Bild-Bildzeitung

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